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Migrationsamt des Kantons Thurgau
Das Migrationsamt ist zuständig für die Erteilung, die Verlängerung oder den Entzug der Anwesenheitsbewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Thurgau.

Das Migrationsamt ist für die vom Bundesamt für Migration (BFM) dem Kanton Thurgau zugewiesenen Asylsuchenden in Bezug auf die fremdenpolizeilichen Belange zuständig. Das Migrationsamt vollzieht unter anderem die Wegweisung abgewiesener Personen nach rechtskräftig abgeschlossenem Asylverfahren.

 
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